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Rechtliches

Beim Erstellen deiner digitalen Outputs solltest du immer im Hinterkopf haben, dass sie vielleicht auch veröffentlicht werden könnten. Podcasts, Videos oder Präsentationen kannst du im Privaten natürlich frei nutzen und auch im Seminar ist die Verwendung meistens erlaubt (§ 60a UrhG - Unterricht und Lehre). 

Solltest du dein Wissen und Werk jedoch teilen und verbreiten wollen, musst du dich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Sowohl bei Verbreitungsplattformen wie YouTube oder Anchor als auch bei Open Educational Ressources (OER) sind Urheber- und Nutzungsrechte von Bedeutung. Auf dieser Seite geben wir dir einen Überblick über einzelne Rechtsvorschriften.  

! Wichtig ! Diese Seite dient lediglich Informationszwecken. Sie ist keine Rechtsberatung und kann keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Werk...

...ist eine persönliche, geistige Schöpfung, die einen gewissen Grad an Orginalität aufweist. Man kann sie sinnlich wahrnehmen. Die Eigentümlichkeit, Orginalität oder Individualität liegt vor, wenn es sich von der Masse des Alltäglichen und routinemäßigen Leistungen abhebt. 

Urheber...

...sind alle natürlichen Personen, die ein Werk durch persönliche, geistige Leistung geschaffen haben. Als Schöpfer:in stehen dir das Urheberpersönlichkeitsrecht und Verwertungs- und Nutzungsrechte zu. Gibt es mehrere Personen, spricht man von Miturheber:innen.

Nutzung...

...du "nutzt" urheberrechlich gechützte Inhalte, indem du das Werk vervielfältigst (kopieren, digitalisieren) verbreitest oder öffentlich zugänglich machst (online stellen).

Lizenzen und Nutzungsrechte

Damit du Materialien trotzdem nutzen kannst, ohne gegen die Urheberrechte der Ersteller:innen zu verstoßen und damit andere auch deine digitalen Outputs nutzen können, gibt es Lizenzen. Du vergibst "Nutzungsrechte" und legst selbst die Voraussetzungen fest. Beispielsweise, dass dein Name genannt werden soll. 

Bei der OER spielt genau das eine wichtige Rolle: Wie kannst du Inhalte nutzen, selber teilen und dabei die Rechte der Urheber:innen schützen? Hier findest du weitere Informationen dazu, was unter den Open Educational Resources (OER) zu verstehen ist.

Sind OER-Materialien nicht urheberrechtlich geschützt?

Doch, sind sie. Der einzige Unterschied ist, dass man anderen Personen die Nutzung erlaubt. Wird das Material jedoch entgegen der Lizenzvereinbarungen verwendet, haben sie ihr Nutzungsrecht verloren.

Welche Lizenzen bieten sich für OER an?

Für OER bietet sich das Lizenzmodell von „Creative Commons“ (CC-Lizenz) an. Die CC-Lizenzen sind bereits stark verbreitet und genießen eine hohe Bekanntheit. Daher sind diese Lizenzen sehr zu empfehlen. Denn nur durch kompatible Lizenzen kann sich irgendwann ein „OER-Kreislauf“ etablieren.

Die Lizenzen bestehen aus einer Art Lizenz-„Baukasten“: So können verschiedene Einzellizenzen („Lizenzbedingungen“) miteinander kombiniert werden. Für die Nutzer:innen wird so direkt offensichtlich unter welchen Bedingungen das Material genutzt werden darf.

Die CC-Lizenzen wurden in den vergangenen Jahren ständig weiterentwickelt und existieren bereits in der vierten Version (4.0).

Übersicht

Kann eine CC-Lizenz wieder zurückgenommen werden?

Zwar besteht die Möglichkeit die Lizenz nach der Veröffentlichung zu entfernen, allerdings bleibt die den Nutzer:innen einst eingeräumte Nutzung wirksam. Somit ist die Entfernung der Lizenz zwar theoretisch möglich, hinkt aber praktisch, wenn sich das Material bereits verbreitet hat.

Wie bringe ich den Lizenzhinweis an?

Bei der Veröffentlichung eigenen OER-Materials muss der Lizenzhinweis (inkl. Versionsnummer) gut sichtbar angebracht werden, damit die Nutzer:innen wissen, dass es sich um ein Material mit einer CC-Lizenz handelt. Zur besseren Identifizierung und Sichtbarkeit sollte ein Piktogramm mit den Buchstabenkürzeln verwendet werden. Ebenso muss der Link zu dem Lizenztext als Hyperlink (bei digitalen Medien) oder ausgeschrieben (bei analogen Medien) angebracht werden, damit Nutzer:innen die Lizenzbedingungen einsehen können.

Wie kennzeichne ich fremdes OER-Material richtig?

Wird fremdes OER-Material verwendet, muss dieses als solches gekennzeichnet werden. Dies entspricht der herkömmlichen Vorgehensweise bei Zitaten. Denn damit die jeweiligen Lizenzvereinbarungen zwischen der Ersteller:in und der Nutzer:in zum Vertragsbestandteil werden, muss auf sie wirksam hingewiesen werden. Dies ist der Fall, wenn einerseits die Lizenz sowie die Lizenzbedingungen über einen gut sichtbaren Link auf der Internetseite, die den Lizenzgegenstand zeigt, aufgerufen und ausgedruckt werden können. Nutzer:innen müssen zudem bei der Verwendung angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, das heißt: Sie müssen Urheber:in und gegebenenfalls den Werktitel nennen (in der Version 4.0. nicht mehr länger verpflichtend, aber empfohlen) und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Zur Wahrung der Einheitlichkeit wird empfohlen, die Angaben in folgender Reihenfolge zu machen („TULLU- Regel“): Titel, Urheber, Lizenz, Link, [Ursprungsort].

!Wichtig! Es gibt zahlreiche Plattformen, die kostenlos Bilder/Musik zur Verfügung stellen. Achte genau darauf, welche Lizenz verwendet wird. Die Plattform Pixabay verwendete beispielsweise jahrelang CC-0 Lizenzen. Seit 2019 gibt es jedoch eine eigene Pixabay Lizenz.

Verantwortlichkeit: